Die Mitgliederversammlung wird vom geschäftsführenden Vorstand durch Aushang am Vereinsheim und Veröffentlichung auf der Internetseite des Harpstedter Turnerbundes mindestens zwei Wochen vor der Versammlung einberufen.
Für den Nachweis der frist- und ordnungsgemäßen Einladung reicht die Protokollierung des Tags des Aushangs oder die Absendung der Einladung an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse aus.
Die Tagesordnung einer ordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens enthalten
- Geschäftsbericht des Vorstands mit Ausblick auf die künftigen Vereinsaktivitäten
- Kassenbericht des Kassenwartes
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Berichte der Spartenleiter
- anstehende Personalentscheidungen (Wahlen)
Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand Anträge zur Tagesordnung stellen. Die Anträge können drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden eingesehen werden.
Die Mitgliederversammlung wird von dem Vereinsvorsitzenden, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Vereinsmitglieder, die das 16. Lebensjahr überschritten haben. Bei Beschlüssen über Mitgliedsbeiträge und Umlagen (§ 8) sind nur volljährige Vereinsmitglieder stimmberechtigt.
Eine Übertragung oder die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte und gesetzliche Vertreter ist nicht zulässig.
Die Stimmberechtigten erhalten eine Stimmberechtigungskarte, mit der sie ihre Berechtigung zur Stimmabgabe belegen. Die Karten haben unterschiedliche Farben für jugendliche und volljährige Vereinsmitglieder.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen/Zeigen der Stimmberechtigungskarte. Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel (mindestens jedoch acht Mitglieder) der anwesenden Mitglieder ist eine Abstimmung geheim durchzuführen.
Bei einer Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Die Mitgliederversammlung wählt aus den anwesenden Mitgliedern einen Wahlleiter. Bei Personalentscheidungen ist derjenige gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Gelingt dies keinem Bewerber, erfolgt eine Zweitwahl. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen bekommen hat.
Über die Gültigkeit von Stimmen entscheidet der Wahlleiter. Stimmenthaltungen rechnen nicht mit.
Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.