Verein
Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus vier ordentlichen, volljährigen Vereinsmitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und dürfen dem Erweiterten Vorstand nicht angehören.
Ehrenrat
Sigrid Freymuth
Ehrenrat
Karl-Heinz Fronzek
Ehrenrat
Udo Maier
Ehrenrat
Horst Pussack
Aufgaben des Ehrenrates
Der Ehrenrat kann mit Stimmenmehrheit gegen Vereinsmitglieder, die den Vereinsinteressen zuwiderhandeln oder durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins schuldhaft die Vereinsinteressen schädigen, auf Antrag des Erweiterten Vorstands folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen:
- Verwarnung
- befristete Sperre für die Teilnahme am Übungs- und Sportbetrieb
- Ausschluss aus dem Verein
Umgekehrt entscheidet der Ehrenrat auf Antrag eines betroffenen Mitgliedes über Ordnungsmaßnahmen des Erweiterten Vorstandes und kann verhängte Maßnahmen korrigieren. Vor einer Beschlussfassung über Streichung oder Ausschluss hat das betroffene Mitglied das Recht der Anhörung und Stellungnahme vor dem Ehrenrat.
Entscheidungen des Ehrenrates werden mit der Bekanntgabe wirksam. Die Bekanntgabe an das betroffene Vereinsmitglied erfolgt mit Einschreibebrief. Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Erweiterten Vorstandes kann das Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang eine Entscheidung durch den Ehrenrat beantragen.
Die vollständigen Regelungen finden sich in § 25 und § 26 der Satzung.